Wie viele Millionen kostete die Grillparty von Kanzlerin Merkel für US-Präsident Bush? Das wollte ein linksradikaler Strafgefangener aus Baden-Württemberg wissen. Er klagte - und gewann.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wird seit heute Morgen gegen mehrere Einrichtungen eines neonazistischen Vereins mit einer Razzia vorgegangen. Es bestehe der Verdacht auf verfassungsfeindliche Aktivitäten.
Das Ministerium prüft ein Verbot der HNG. Dafür wurde Beweismaterial gesammelt. "Rechtsextremistische Gruppierungen wie die HNG stehen nicht auf dem Boden unserer Verfassung und bedrohen den gesellschaftlichen Zusammenhalt", sagte Innenstaatssekretär Klaus-Dieter Fritsche in Berlin.
Ausgerechnet im Sommerloch hat das Bundesverfassungsgericht ein sensationelles und doch von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommenes Urteil gefällt. Nach dem Spruch der Richter sollen die Pensionen oder Pensionsansprüche entlassener oder zurückgetretener hoher und höchster Staatsdiener rigoros gekürzt werden.
Diese Geschichte könnte kaum absurder sein: Ermittler filzen die Wohnung eines Berliner Autonomen und beschlagnahmen seine Handys. Zu Unrecht, stellt der Bundesgerichtshof fest. Der Mann verlangt eine Entschädigung - und geht leer aus. Einen Ausgleich gibt es nämlich nur bei rechtmäßigen Razzien.
Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind nach einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ (Donnerstagausgabe) mehr als 3000 Seiten der Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) über den NS-Kriegsverbrecher Adolf Eichmann eingetroffen.
. . konnte gestern das Volk selbst miterleben, in dessen Namen der Richter das Urteil sprach und offensichtlich froh war, den Fall los zu sein. Es wird eine Revision geben.
Am 24. August fanden vor dem Landgericht in Berlin zwei Zivilverfahren gegen die Neue Rheinische Zeitung statt. In beiden Verfahren wurde die Klage gegen die NRhZ abgewiesen – zugunsten der Meinungsfreiheit.