Ein Klick zu viel, ein vorausgefülltes Häkchen übersehen oder ein verlockendes Gratis-Angebot angenommen – und schon landet man in einem kostenpflichtigen Abonnement, das sich kaum jemand bewusst ausgesucht hat. Abo-Fallen gehören zu den häufigsten Beschwerden, mit denen sich Verbraucherzentralen in Deutschland befassen. Wer weiß, wie diese Tricks funktionieren, ist deutlich besser geschützt.
So funktionieren Abo-Fallen im Netz
Die Methoden, mit denen unseriöse Anbieter Nutzer:innen in Abonnements locken, sind vielfältig. Das verbindende Element ist stets dasselbe: Die Kostenpflicht wird verschleiert oder so weit in den Hintergrund gedrängt, dass sie beim Abschluss kaum auffällt.
Das Gratis-Probemonat-Modell
Viele seriöse Dienste bieten kostenlose Testphasen an, was grunsätzlich legitim ist. Problematisch wird es, wenn Anbieter dabei auf versteckte Voreinstellungen setzen. Die Kreditkartendaten werden beim Anmelden hinterlegt, der Testzeitraum läuft ab und ohne aktive Kündigung wird automatisch in ein Bezahlabo umgewandelt. Die Kündigungsfrist ist dabei oft absichtlich kurz gehalten oder schwer auffindbar kommuniziert.
Vorausgefüllte Häkchen und verschleierte Preisangaben
Bei Online-Bestellungen – besonders in Shops mit vielen Schritten – tauchen gelegentlich vorausgewählte Checkboxen auf, die ein Zusatzprodukt oder eine Mitgliedschaft aktivieren. Wer nicht genau liest, stimmt zu, ohne es zu wollen. Ähnlich funktionieren mehrdeutige Preisangaben: Ein großes „0,00 €” für den ersten Monat, danach in kleiner Schrift „ab Monat 2: 19,99 €/Monat”.
Fake-Gewinnspiele und Umfragen
Eine weitverbreitete Masche, die vor allem per SMS oder auf sozialen Netzwerken gestreut wird: Nutzer:innen werden aufgefordert, an einem Gewinnspiel oder einer kurzen Umfrage teilzunehmen. Irgendwo im Kleingedruckten findet sich der Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abo, das mit der Teilnahme abgeschlossen wird. Die Verbraucherzentrale dokumentiert regelmäßig aktuelle Varianten solcher Maschen.
Button-Lösung: Was die Rechtslage sagt
Seit 2012 gilt in Deutschland die sogenannte Button-Lösung. Kaufbuttons müssen eindeutig beschriftet sein. Formulierungen wie „Jetzt kaufen”, „Kostenpflichtig bestellen” oder „Zahlungspflichtig abonnieren” sind vorgeschrieben. Ein Button mit der Aufschrift „Weiter” oder „Bestätigen” reicht gesetzlich nicht aus. Fehlt diese klare Kennzeichnung, ist der Vertrag nichtig. Das gilt übrigens auch für mobile Apps.
So erkennt man eine Abo-Falle rechtzeitig
Nicht jede Abo-Falle lässt sich auf den ersten Blick erkennen. Folgende Warnsignale sollten jedoch immer die Aufmerksamkeit wecken:
Abo kündigen: Schritt für Schritt
Wer in eine Abo-Falle getappt ist, kann in der Regel handeln – auch rückwirkend. Entscheidend ist, schnell und dokumentiert vorzugehen.
Kündigung direkt beim Anbieter
Seit Juli 2022 sind Anbieter in Deutschland verpflichtet, einen sogenannten Kündigungs-Button auf ihrer Website bereitzustellen. Dieser muss auf der Startseite oder im Nutzer-Account gut sichtbar platziert sein. Die Kündigung über diesen Weg gilt als nachweisbar und muss vom Anbieter unverzüglich per E-Mail bestätigt werden. Wer diesen Button nicht findet, sollte die Kündigung per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben einreichen.
Widerrufsrecht nutzen
Bei Verträgen, die online abgeschlossen wurden, gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurde die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erteilt, verlängert sich diese Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. In diesem Fall reicht ein formloser Widerruf per E-Mail.
Kündigung über Drittanbieter
Dienste wie Aboalarm oder Volders helfen dabei, Abos zu verwalten und Kündigungsschreiben rechtssicher zu generieren. Das ist besonders hilfreich, wenn der direkte Weg über den Anbieter schwierig oder zeitaufwendig ist. Kostenpflichtige Premium-Funktionen dieser Dienste lohnen sich dabei nur bei einer größeren Anzahl zu verwaltender Verträge.
Bank einschalten und Lastschrift zurückbuchen
Abbuchungen per SEPA-Lastschrift lassen sich innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen bei der eigenen Bank zurückbuchen. Bei betrügerischen Abos kann die Frist auf bis zu 13 Monate ausgedehnt werden, wenn kein gültiges Lastschriftmandat vorlag. Wer digitale Zahlungsmethoden wie PayPal nutzt, kann Transaktionen zusätzlich über das Käuferschutzsystem anfechten.
Vorsorge ist der beste Schutz
Wir von net-news-global.de wissen, wie ärgerlich es sein kann, in die Abo-Falle zu tappen. Umso wichtiger ist es, richtig vorzusorgen. Vor jedem Gratis-Test lohnt es sich, sofort eine Kalendernotiz für den letzten Tag der Kündigungsfrist anzulegen. Kreditkarten mit virtuellen Einmalnummern – die viele Banken inzwischen anbieten – verhindern, dass nach einem Test ungewollt weiter abgebucht wird. Und der eigene Kontoauszug sollte einmal im Monat aktiv auf unbekannte Positionen geprüft werden. Kleine Beträge unter fünf Euro werden sonst oft jahrelang übersehen.
Wer bereits Opfer einer Abo-Falle geworden ist und Unterstützung benötigt, findet bei der Verbraucherzentral kostenlose Beratung.
