Cloud und Sensorik für Elektrofahrzeuge: warum der Blick nach Taiwan lohnt
Gezeigt wurde nicht ein Fahrzeug, sondern die Infrastruktur dahinter. Und genau die entscheidet zunehmend, was ein Fahrzeug nach dem Kauf noch kann.
Auf einer Fachmesse in Taipeh stellte ein grosser Softwarekonzern Werkzeuge für Hersteller von Elektrofahrzeugen vor: Plattformen zur Auswertung von Fahrzeugdaten, Verfahren zur Aktualisierung von Software aus der Ferne und Bausteine für Assistenzfunktionen. Über die Vorstellung selbst berichtete unter anderem Singapore News Live. Der Ort war kein Zufall, und der Gegenstand ist interessanter, als eine Messemeldung vermuten lässt.

Warum Taiwan der naheliegende Ort war
Ein erheblicher Teil der Elektronik, die in modernen Fahrzeugen verbaut ist, entsteht in Ostasien, und Taiwan hat darin eine besondere Stellung. Wer Werkzeuge für Fahrzeugsoftware anbietet, spricht dort nicht die Marken an, die am Ende auf dem Kühlergrill stehen, sondern die Unternehmen, die die Steuergeräte fertigen. Das ist der Grund für die Ortswahl, und er sagt etwas über die Adressaten: die Kette beginnt beim Zulieferer, nicht beim Automobilhersteller.
Diese Verschiebung ist die eigentliche Nachricht hinter jeder Meldung dieser Art. Bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor lag der Kern der Ingenieursleistung beim Hersteller. Bei einem Elektrofahrzeug ist der Antrieb technisch einfacher, während Elektronik und Software den Unterschied machen. Wer beides liefert, bestimmt einen wachsenden Teil dessen, was das Fahrzeug kann, und zwar auch nach dem Verkauf.
Aktualisierung aus der Ferne und was daran offen bleibt
Software aus der Ferne zu aktualisieren, ist für einen Hersteller unbestreitbar praktisch: Fehler werden behoben, ohne dass Fahrzeuge in Werkstätten müssen, und Funktionen können nachgeliefert werden. Für Käuferinnen und Käufer ergibt sich daraus eine Frage, die beim Kauf eines mechanischen Geräts nicht auftrat: was ist eigentlich zugesagt, und für wie lange?
Denn dieselbe Technik, die Funktionen nachliefert, kann sie auch ändern oder entfernen. Eine Assistenzfunktion, die bei der Vorstellung gezeigt wurde, ist keine Zusage. Belastbar ist allein, was in der Zusage zur Unterstützungsdauer steht, also über welchen Zeitraum Aktualisierungen bereitgestellt werden. Diese Angabe ist bei Fahrzeugen deutlich weniger verbreitet als bei Telefonen, obwohl der Anschaffungspreis und die Nutzungsdauer erheblich höher liegen. Gemeint sind damit Assistenzfunktionen, die im Fahrbetrieb eingreifen: Spurhaltung, Notbremsung, Abstandsregelung. Dass deren Prüfung inzwischen ein eigenes Feld mit eigenen Verfahren ist, beschreibt die Prüforganisation DEKRA am Beispiel der Fahrassistenzsysteme. Ihre Nachlieferbarkeit ist der Grund, warum die Angabe zum Aktualisierungszeitraum überhaupt eine Rolle spielt.
Ein zweiter offener Punkt betrifft die Daten. Eine Auswertungsplattform für Fahrzeugdaten setzt voraus, dass Daten übertragen werden. Welche das sind, wie lange sie gespeichert bleiben und wer darauf zugreift, ist Teil des Kaufvertrags und der Datenschutzerklärung, nicht der Produktvorstellung. Die praktische Empfehlung ist unspektakulär: beim Kauf nach der Unterstützungsdauer fragen und nach der Möglichkeit, die Datenübertragung einzuschränken. Beides sind Fragen mit einer überprüfbaren Antwort.
Sensorik: warum die Datenmenge das Problem ist
Ein Fahrzeug mit Assistenzfunktionen erzeugt laufend Messwerte: Kameras, Radar, Ultraschall, dazu Werte aus dem Antrieb und der Batterie. Die Datenmenge, die dabei anfällt, lässt sich nicht vollständig übertragen, und darin liegt die eigentliche technische Aufgabe. Ein Teil der Auswertung muss im Fahrzeug stattfinden, ein Teil in der Auswertungsplattform, und die Aufteilung zwischen beiden entscheidet über Reaktionszeit, Datenvolumen und Kosten.
Für die Kaufentscheidung ist daran ein Punkt wichtig. Je mehr Auswertung im Fahrzeug geschieht, desto unabhängiger ist die Funktion von einer Verbindung. Je mehr in der Plattform geschieht, desto abhängiger ist sie von einem laufenden Dienst. Beides ist aus der Beschreibung einer Funktion nicht ablesbar, und beides bestimmt, ob sie in zehn Jahren noch arbeitet. Das ist keine Randfrage, sondern die Frage, ob eine gekaufte Eigenschaft eine Eigenschaft bleibt.
Was sich daraus für den Fahrzeugkauf ableiten lässt
Wer heute ein Elektrofahrzeug kauft, kauft im Kern ein Gerät mit Software, dessen Fähigkeiten sich über die Nutzungsdauer ändern. Daraus folgen drei Fragen, die im Verkaufsgespräch selten von allein aufkommen: Über welchen Zeitraum werden Aktualisierungen bereitgestellt? Welche Funktionen sind an ein laufendes Abonnement gebunden und welche nicht? Und bleiben die zugesagten Funktionen ohne Datenübertragung nutzbar?
Die dritte Frage ist die, die am seltensten gestellt wird und die grössten Folgen hat. Eine Funktion, die eine dauerhafte Verbindung braucht, ist keine Eigenschaft des Fahrzeugs, sondern eine Dienstleistung. Sie kann eingestellt werden, und sie kann kostenpflichtig werden. Das ist keine Prognose, sondern die Beschreibung eines Vertragsverhältnisses, das sich vom Kauf eines mechanischen Geräts grundlegend unterscheidet.
Häufige Fragen
Was wurde auf der Messe in Taiwan gezeigt?
Vorgestellt wurden Cloud- und Sensortechnik für Elektrofahrzeuge: Werkzeuge, mit denen Hersteller Fahrzeugdaten auswerten, Software aus der Ferne aktualisieren und Assistenzfunktionen entwickeln können.
Der Schwerpunkt lag nicht auf dem Fahrzeug, sondern auf der Infrastruktur dahinter. Taiwan war als Standort naheliegend, weil dort ein grosser Teil der Elektronik entsteht, die in diesen Fahrzeugen verbaut wird.
Warum ist die Zuliefererseite hier wichtiger als die Marke?
Weil die Wertschöpfung bei einem Elektrofahrzeug stark in Richtung Elektronik und Software verschoben ist. Wer die Steuergeräte und die Auswertungsplattform liefert, bestimmt einen erheblichen Teil dessen, was das Fahrzeug kann.
Für Käuferinnen und Käufer heisst das, dass die Frage nach Softwareunterstützung und Aktualisierungen nicht allein vom Fahrzeughersteller abhängt.
Was bedeutet Aktualisierung aus der Ferne im Alltag?
Dass Funktionen nach dem Kauf hinzukommen, sich ändern oder wegfallen können, ohne dass das Fahrzeug in eine Werkstatt muss. Das ist praktisch und verschiebt gleichzeitig die Frage, was beim Kauf eigentlich zugesagt wurde.
Belastbar ist deshalb nur, was in der Zusage zur Unterstützungsdauer steht, nicht was in der Vorstellung gezeigt wurde.
Wie lange sollte eine Softwareunterstützung mindestens laufen?
Eine gesetzliche Mindestdauer für Fahrzeugsoftware gibt es nicht. Sinnvoll ist ein Vergleich mit der erwarteten Nutzungsdauer: ein Fahrzeug, das zehn Jahre gefahren wird, braucht eine Zusage, die nicht nach drei endet.
Wo keine Angabe gemacht wird, ist das selbst die Auskunft. Die Frage gehört ins Verkaufsgespräch und die Antwort in den Vertrag.
Was passiert, wenn eine Funktion nachträglich entfällt?
Bei einer zugesagten Eigenschaft ist das ein Mangel, und die üblichen Rechte greifen. Bei einer Funktion, die als Dienst angeboten wurde, ist der Wegfall vertragsgemäss.
Der Unterschied steht nicht in der Produktvorstellung, sondern im Kaufvertrag. Genau deshalb lohnt es, danach zu fragen, bevor unterschrieben wird.
Lässt sich die Datenübertragung abschalten?
Teilweise. Übertragungen, die für eine Zusatzfunktion nötig sind, lassen sich meist mit dieser Funktion abschalten. Sicherheitsrelevante Übertragungen in der Regel nicht.
Welche Kategorie welche ist, steht in der Datenschutzerklärung zum Fahrzeug. Sie ist bei diesem Thema das aussagekräftigere Dokument als der Prospekt.
Warum ist die Zuliefererseite für Käufer interessant?
Weil ein wachsender Teil dessen, was ein Fahrzeug kann, nicht vom Hersteller kommt, sondern von den Lieferanten der Elektronik und der Auswertungsplattform.
Für die Kaufentscheidung heisst das, dass die Marke weniger über die künftige Softwarepflege aussagt als früher.
Gilt das auch für Gebrauchtfahrzeuge?
Dort ist die Frage sogar wichtiger, weil ein Teil der Unterstützungsdauer schon verbraucht ist. Zusagen laufen ab Erstauslieferung, nicht ab Kauf.
Ebenso zu klären ist, ob an das Fahrzeug gebundene Dienste auf den neuen Halter übergehen. Das ist nicht überall der Fall.