Metaverse-Pläne mit europäischer Beteiligung und die Frage, wo die Daten liegen
Die Ankündigung war ein begehbares Internet. Geblieben ist eine Debatte über Standorte, Regulierung und eine Art von Daten, die vorher nicht anfiel.
Als ein grosser Plattformkonzern ankündigte, das Internet in eine begehbare dreidimensionale Umgebung zu überführen und dafür Entwicklungsstandorte innerhalb der Europäischen Union aufzubauen, war die Aufmerksamkeit auf die Zahl der Stellen gerichtet. Rückblickend ist die Zahl der weniger interessante Teil. Interessant ist, was die Standortwahl über die Rahmenbedingungen aussagt, und welche Art von Daten in einer solchen Umgebung überhaupt entsteht. Die Ankündigung selbst ist im Handelsblatt dokumentiert, während die dafür nötige Hardware laut MacRumors bei einem anderen Hersteller zur selben Zeit in der Serienfertigung zurücklag.

Warum der Standort ein regulatorisches Argument ist
Als Begründung für Standorte innerhalb der Union wurden Marktnähe und Ausbildungsniveau genannt. Beides trifft zu und beides gilt für viele Regionen. Der Unterschied, der hier zählt, ist ein anderer: ein Anbieter mit Niederlassung, Beschäftigten und Steuerpflicht innerhalb eines Rechtsraums steht bei aufsichtsrechtlichen Verfahren anders da als einer, der von aussen zuliefert. Er ist ansprechbar, und er hat etwas zu verlieren.
Für Nutzerinnen und Nutzer ist das keine Nebensache. Ein Verfahren gegen einen Anbieter ohne Präsenz im Rechtsraum ist langsam und in der Durchsetzung unsicher. Ein Verfahren gegen eine Niederlassung im Inland ist beides nicht. Insofern war die Ankündigung von Standorten in der Union eine Nachricht über Durchsetzbarkeit, auch wenn sie als Nachricht über Arbeitsplätze verkauft wurde.
Die Datenfrage: warum sie hier anders liegt
Eine gewöhnliche Plattform erfasst Handlungen: was angeklickt, geschrieben, angesehen wurde. Eine dreidimensionale Umgebung, die über ein Gerät am Kopf bedient wird, erfasst zusätzlich Bewegung, Blickrichtung, Reaktionszeit und Körperhaltung. Das ist qualitativ etwas anderes. Ein Bewegungsmuster ist so individuell, dass es eine Person auch ohne Namen identifizierbar macht, und eine Blickrichtung sagt etwas über Aufmerksamkeit, das kein Klick sagt.
Daraus folgt ein praktisches Problem für jede Zusicherung der Anonymisierung. Ein Datensatz ohne Namen ist bei Klickdaten schwer zuzuordnen. Bei Bewegungsdaten ist er es nicht, weil das Muster selbst der Identifikator ist. Wer eine solche Umgebung reguliert, muss deshalb nicht nur klären, wo die Daten liegen, sondern ob eine Anonymisierung überhaupt möglich ist. Diese Frage war zum Zeitpunkt der Ankündigung offen und ist es weitgehend geblieben.
Der Unterschied zwischen einer Plattform und einer Umgebung
Eine Plattform im heutigen Sinn ist eine Sammlung von Seiten und Formularen. Man ruft sie auf, handelt, und verlässt sie wieder. Eine Umgebung ist etwas anderes: sie läuft weiter, ob man da ist oder nicht, und man betritt sie, statt sie aufzurufen. Dieser Unterschied klingt nach einer Frage der Darstellung, hat aber Folgen für fast alles, was daran hängt.
Die erste Folge betrifft die Anwesenheit. In einer Umgebung ist sichtbar, wer da ist und wo. Das ist der Reiz und gleichzeitig eine Information, die auf einer Seite nicht anfällt. Die zweite Folge betrifft die Moderation. Ein geschriebener Beitrag lässt sich prüfen, nachdem er geschrieben wurde. Eine Handlung in einer laufenden Umgebung ist vorbei, wenn sie stattfindet, und Aufzeichnung ist die einzige Form der Nachprüfbarkeit. Genau daraus entsteht die dritte Folge: dauerhafte Aufzeichnung als Voraussetzung für Sicherheit, und damit ein Datenbestand, der aus Sicherheitsgründen entsteht und für andere Zwecke verwendbar ist.
Was aus der Ankündigung geworden ist
Die durchgehende Umgebung, in der Arbeit, Treffen und Einkauf zusammenlaufen, existiert nicht. Was existiert, sind einzelne Anwendungen: Konferenzräume, Spiele, gelegentlich eine Ausstellung. Die Geräte werden weiter verkauft und überwiegend für Spiele genutzt. Die Standorte innerhalb der Union wurden aufgebaut, in geringerem Umfang als genannt. Das ist keine besonders ungewöhnliche Bilanz für eine Ankündigung dieser Grössenordnung.
Bemerkenswert ist eher, wie schnell der Begriff aus der öffentlichen Debatte verschwunden ist, während die dahinterliegenden Fragen weiterbestehen. Wo Bewegungs- und Blickdaten anfallen, fallen sie unabhängig davon an, wie die Umgebung genannt wird. Sie fallen bei Konferenzanwendungen an, bei Spielen, und bei jeder künftigen Anwendung derselben Gerätegeneration. Insofern war die Ankündigung nicht die interessante Nachricht, sondern der Anlass, eine Frage zu stellen, die davon unabhängig gilt.
Häufige Fragen
Was war mit einem begehbaren Internet gemeint?
Gemeint war eine dauerhaft laufende dreidimensionale Umgebung, in der Menschen sich als Figur bewegen, statt Seiten aufzurufen. Arbeit, Treffen und Einkauf sollten darin stattfinden.
Was davon geblieben ist, sind einzelne Anwendungen für Konferenzen und Spiele. Die durchgehende Umgebung, in der alles zusammenläuft, existiert nicht.
Welche Rolle sollte Europa dabei spielen?
Angekündigt wurde der Aufbau von Entwicklungsstandorten innerhalb der Europäischen Union, mit einer im Tausenderbereich genannten Zahl von Stellen. Als Begründung wurden die Nähe zum Markt und die vorhandene Ausbildung genannt.
Der wahrscheinlichere Grund liegt in der Regulierung: ein Anbieter mit Standort und Beschäftigten innerhalb des Rechtsraums steht bei Verfahren anders da als einer ohne.
Was ist an der Datenfrage anders als bei einer gewöhnlichen Plattform?
Der Unterschied liegt in der Art der Daten. Eine Plattform erfasst, was jemand anklickt und schreibt. Eine dreidimensionale Umgebung erfasst zusätzlich Bewegung, Blickrichtung und Körperhaltung.
Diese Daten sind schwerer zu anonymisieren, weil ein Bewegungsmuster eine Person auch ohne Namen identifizierbar macht.
Ist die Idee endgültig gescheitert?
Nicht gescheitert, aber deutlich kleiner geworden. Es existieren einzelne Anwendungen für Konferenzen und Spiele, nicht die durchgehende Umgebung, in der alles zusammenläuft.
Die Geräte werden weiter verkauft, überwiegend für Spiele. Damit ist es ein Produktsegment und keine Nachfolge des Internets.
Welche Daten fallen bei einem Gerät am Kopf zusätzlich an?
Bewegung, Blickrichtung, Reaktionszeit und Körperhaltung. Das sind Werte, die bei einer Seite im Browser nicht anfallen und die sich schwerer anonymisieren lassen, weil ein Muster selbst identifizierend wirkt.
Was ein Anbieter davon speichert, steht in seiner Datenschutzerklärung. Die Frage, ob eine Anonymisierung technisch überhaupt möglich ist, ist damit nicht beantwortet.
Was hat das mit Zahlungen zu tun?
In solchen Umgebungen wird gekauft, und die Käufe laufen über dieselben Zahlungswege wie sonst. Neu ist der Kontext: eine Kaufentscheidung in einer laufenden Umgebung lässt sich schlechter nachvollziehen als eine Bestellseite mit Übersicht.
Für den Käuferschutz gelten dabei dieselben Ausnahmen wie überall. Digitale Güter mit sofortigem Beginn sind der Standardfall, in dem ein Widerruf erlischt.
Warum ist der Firmensitz für Nutzer relevant?
Weil ein Verfahren gegen eine Niederlassung im eigenen Rechtsraum schneller und sicherer durchsetzbar ist als gegen einen Anbieter, der nur von aussen zuliefert.
Insofern war die Ankündigung von Standorten in der Union vor allem eine Nachricht über Durchsetzbarkeit, auch wenn sie als Nachricht über Arbeitsplätze verkauft wurde.
Gibt es dazu verbindliche Regeln?
Für Plattformen und digitale Dienste gelten die allgemeinen europäischen Vorgaben, die auch für dreidimensionale Umgebungen greifen. Eine eigene, auf diese Umgebungen zugeschnittene Regelung existiert nicht.
Praktisch heisst das: die Datenschutzerklärung des Anbieters ist derzeit die verbindlichste Auskunft, die es gibt.